Kein Scherz, sondern ein wunderbares, in Deutschland leider viel zu selten für vergleichbare Taten verhängtes Gerichtsurteil aus Polen:
Ein Student aus Wrocław (Breslau) wurde Ende letzten Monats zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 4.000 Zloty (rund 1.000 Euro) verurteilt, nachdem er die Katze seiner Nachbarin in seiner Waschmaschine „zu Tode gewaschen“ hatte. Zeugenaussagen zufolge hatte er davor bereits weitere Katzen, eine zahme Ratte und ein Huhn zu Tode gequält.
Laut Urteilsbegründung lasse sich nur durch Isolation von der Gesellschaft gewährleisten, dass der Angeklagte niemandem weiteres Leid zufüge.
Ha, die haben es begriffen – man merkt doch gleich, dass es sich sowohl bei der Richterin als auch bei der Staatsanwältin um Frauen handelte! ;-)
PS: R.I.P., Kollegen!